Die 15-Prozent-Regel
Ob ein Präparat mit einer Wirkung werben darf, hängt nicht davon ab, ob der Stoff drin ist – sondern wie viel. Unter einer bestimmten Menge gilt die zugelassene Angabe schlicht nicht, egal was auf der Vorderseite steht. Diese Menge ist in aller Regel ein Siebtel der Referenzmenge.
Woher die Zahl kommt
Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 lässt gesundheitsbezogene Angaben nur zu, wenn der Nährstoff in einer „signifikanten Menge" enthalten ist. Was signifikant heißt, steht im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011: in der Regel 15 % der dort festgelegten Referenzmenge je Portion.
Die Referenzmenge – NRV, nutrient reference value – ist derselbe Wert, aus dem die Prozentangabe auf jeder Nährwerttabelle berechnet wird. Sie ist keine Empfehlung für dich persönlich, sondern ein Kennzeichnungswert für Erwachsene.
Drei Beispiele zum Nachrechnen
Die Schwelle ist je Nährstoff eine andere Zahl, weil die Referenzmengen verschieden sind.
- Vitamin CReferenzmenge 80 mg
Eine Angabe gilt ab 12 mg je Tagesportion. Darunter darf keiner der 13 Wortlaute verwendet werden, die für Vitamin C zugelassen sind.
- MagnesiumReferenzmenge 375 mg
Eine Angabe gilt ab 56,25 mg je Tagesportion. Darunter darf keiner der 10 Wortlaute verwendet werden, die für Magnesium zugelassen sind.
- BiotinReferenzmenge 50 µg
Eine Angabe gilt ab 7,5 µg je Tagesportion. Darunter darf keiner der 7 Wortlaute verwendet werden, die für Biotin zugelassen sind.
Was das in unserer Datenbank bedeutet
Über alle 84 gelisteten Präparate hinweg prüfen wir 202 Nährstoffangaben gegen ihre Referenzmenge. 5 davon liegen darunter – dort steht der Stoff auf dem Etikett, ohne dass damit etwas versprochen werden dürfte:
- Multi-KomplexCalcium80 mg (10 % NRV)
- Neuro-KomplexCalcium80 mg (10 % NRV)
- Basen-KomplexCalcium84 mg (10,5 % NRV)
- Gute Nacht SprayVitamin B10,16 mg (14,5 % NRV)
- Corti-KomplexMagnesium56 mg (14,9 % NRV)
Das ist keine Anklage: Ein Nährstoff darf in jeder Menge enthalten sein, und manchmal ist eine kleine Menge genau richtig. Nur werben lässt sich damit nicht – und wer für die Wirkung bezahlt, sollte wissen, ob er sie überhaupt bekommt.
Wo die Regel nicht greift
Für einige Stoffe gibt es gar keine Referenzmenge – Omega-3, Kreatin und Melatonin etwa. Dort nennt die Claim-Bedingung stattdessen eine absolute Menge, und die ist häufig deutlich höher: Die Kreatin-Angaben gelten erst ab 3 g täglich, die Omega-3-Angabe zur Herzfunktion ab 250 mg EPA und DHA.
Und für Pflanzenstoffe wie Ashwagandha oder Curcuma gibt es überhaupt keine zugelassene Angabe. Dort ist die Menge egal – behaupten darf man nichts. Mehr dazu unter Sicherheit.
Auf deiner eigenen Dose nachrechnen
Die Prozentspalte auf der Packung ist genau dieser Wert. Alles unter 15 % heißt: Der Stoff ist drin, versprechen lässt sich damit nichts. Wer nicht selbst rechnen will, fügt die Tabelle hier ein.
Zur Etikett-Analyse