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Glossar

26 Begriffe, die auf Etiketten und in der Werbung vorkommen. Wer sie kennt, erkennt in dreißig Sekunden, ob ein Präparat zu einem passt – und ob eine Werbeaussage überhaupt erlaubt ist.

„Hochdosiert“

Ein Verkaufsargument, kein Qualitätsmerkmal.

Der Begriff ist nicht definiert und darf frei verwendet werden. Bei Mikronährstoffen ist mehr nicht besser: Wasserlösliche Vitamine werden ausgeschieden, fettlösliche gespeichert, und bei Zink, Selen, Eisen und Vitamin B6 gibt es reale Obergrenzen. Die sinnvolle Frage ist nicht „wie viel“, sondern „wie viel brauche ich“.

„On hold“-Angaben

Angaben zu Pflanzenstoffen, die nie zugelassen wurden – und seit 2025 auch nicht mehr verwendet werden dürfen.

Bei der Erstellung der EU-Liste wurden Angaben zu Pflanzenstoffen zurückgestellt statt entschieden. Viele Anbieter haben sie trotzdem weiterverwendet. Der Bundesgerichtshof hat am 5. Juni 2025 (I ZR 109/22, Botanicals II) entschieden, dass das unzulässig ist. Für Ashwagandha, Curcuma, Ginseng und ähnliche Stoffe gibt es damit keine verwendbare Wirkungsaussage.

Dazu passend: Ashwagandha

„Testsieger“

Nur zulässig mit Bezug auf einen konkreten, benannten Test.

Wer „Testsieger“ schreibt, muss sagen, welcher Test, von wem, wann und mit welchem Ergebnis. Eine allgemeine Selbstbeschreibung ist irreführend. Die Logos von Stiftung Warentest und Öko-Test sind geschützt und dürfen ohne Lizenz nicht verwendet werden – die Ergebnisse darf man mit Quellenangabe zitieren. Wir führen keine eigenen Tests durch und verwenden den Begriff deshalb nicht.

25-OH-Vitamin-D

Der Laborwert für den Vitamin-D-Status.

Gemessen wird die Speicherform im Serum, angegeben in Nanomol pro Liter oder Nanogramm pro Milliliter. Der Wert ist die Grundlage dafür, ob eine Supplementierung überhaupt sinnvoll ist – und in welcher Menge. Vitamin D auf Verdacht in hoher Dosierung zu nehmen, ist wegen der Speicherung im Körper keine gute Idee.

Dazu passend: Vitamin D

Abgrenzung zum Arzneimittel

Ab einer bestimmten Dosierung oder Aussage wird aus dem Lebensmittel ein Arzneimittel.

Entscheidend sind pharmakologische Wirkung und Bestimmung. Ein Produkt, das mit krankheitsbezogenen Aussagen beworben wird, gilt als Arzneimittel – und ist ohne Zulassung nicht verkehrsfähig. Auch die Dosierung kann den Ausschlag geben; bei Melatonin verläuft die Grenze in Deutschland über die Menge.

Dazu passend: Melatonin

BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung.

Das BfR bewertet gesundheitliche Risiken von Lebensmitteln in Deutschland und veröffentlicht Stellungnahmen und Höchstmengenvorschläge. Es spricht keine Verbote aus – dafür sind die Überwachungsbehörden der Länder zuständig –, aber seine Bewertungen sind die übliche Grundlage.

Bioverfügbarkeit

Wie viel von dem, was drin ist, auch ankommt.

Ein häufiges Werbeargument und selten gut belegt. Bei Mineralstoffen unterscheiden sich die Verbindungen tatsächlich in Löslichkeit und Verträglichkeit – Magnesiumcitrat löst sich besser als Magnesiumoxid. Ob daraus ein messbarer Unterschied im Körper folgt, ist eine andere Frage, und die Studienlage dazu ist oft dünn. Für die zugelassene Angabe spielt die Form ohnehin keine Rolle: Sie gilt für den Nährstoff, nicht für die Verbindung.

Chelat (z. B. Bisglycinat)

Ein an eine Aminosäure gebundener Mineralstoff.

Bei Chelaten ist das Mineral an eine Aminosäure gebunden, meist Glycin. Sie gelten als magenfreundlicher, was in der Praxis oft stimmt. Der Mineralanteil je Gramm Verbindung ist geringer als bei Oxiden – deshalb sind die Kapseln größer oder es sind mehr davon nötig. Was zählt, ist die ausgewiesene Menge des elementaren Minerals, nicht das Gewicht der Verbindung.

EFSA

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit.

Die EFSA bewertet wissenschaftlich – etwa, ob für eine beantragte gesundheitsbezogene Angabe ein belegter Zusammenhang besteht, oder ob ein neuartiger Stoff sicher ist. Sie entscheidet nicht selbst; die Zulassung spricht die EU-Kommission aus. Ein positives EFSA-Gutachten ist deshalb noch keine Zulassung.

Elementarer Mineralstoffgehalt

Die einzige Zahl, die beim Vergleich zählt.

„500 mg Magnesiumcitrat“ ist etwas anderes als „500 mg Magnesium“. Im ersten Fall ist die Verbindung gemeint, von der nur ein Teil tatsächlich Magnesium ist. Seriöse Etiketten weisen den elementaren Gehalt aus. Steht er nicht da, lässt sich das Produkt nicht vergleichen – und fällt bei unserem Qualitäts-Check durch.

Dazu passend: Qualitäts-Check

Ferritin

Der Speicherwert für Eisen – und der Grund, warum man Eisen messen statt raten sollte.

Ferritin zeigt die Eisenspeicher des Körpers und sinkt, lange bevor das Blutbild auffällig wird. Wichtig: Bei Entzündungen steigt Ferritin unabhängig vom Eisenstatus, deshalb wird es zusammen mit dem CRP beurteilt. Eisen ohne nachgewiesenen Mangel einzunehmen ist nicht harmlos.

Dazu passend: Eisen

Health Claim (gesundheitsbezogene Angabe)

Jede Aussage, die einen Zusammenhang zwischen einem Stoff und der Gesundheit herstellt.

Geregelt in der Verordnung (EG) 1924/2006. Für Lebensmittel gilt ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Erlaubt ist nur, was ausdrücklich zugelassen ist. Die Liste zugelassener Angaben steht in der Verordnung (EU) 432/2012 und umfasst rund 250 Einträge, überwiegend für Vitamine und Mineralstoffe. Der Wortlaut ist verbindlich – „stärkt das Immunsystem“ ist keine zugelassene Angabe, „trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“ schon.

Dazu passend: Methodik

Höchstmenge (BfR)

Ein Vorschlag, keine gesetzliche Grenze.

In Deutschland gibt es bis heute keine verbindlichen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat Vorschläge veröffentlicht, an denen sich Behörden und Tests orientieren. Ein Präparat über diesem Wert ist damit nicht automatisch rechtswidrig – aber es ist ein Grund, genauer hinzusehen.

Dazu passend: Höchstmengen-Check

Holo-Transcobalamin (Holo-TC)

Der aussagekräftigste Einzelwert für den Vitamin-B12-Status.

Holo-TC misst den Anteil an Vitamin B12, der für die Zellen tatsächlich verfügbar ist, und sinkt früher als das Gesamt-B12. Bei unklaren Befunden wird zusätzlich Methylmalonsäure bestimmt. Für vegan lebende Menschen ist das der Wert, den man kennen sollte.

Dazu passend: Vitamin B12

Krankheitsbezogene Angabe

Bei Lebensmitteln generell verboten.

Aussagen wie „lindert“, „heilt“, „beugt vor“ oder „hilft gegen“ sind bei Nahrungsergänzungsmitteln unzulässig – unabhängig davon, ob sie stimmen. Wer so wirbt, verkauft rechtlich gesehen ein Arzneimittel ohne Zulassung. Die einzige Ausnahme sind ausdrücklich zugelassene Angaben über die Verringerung eines Krankheitsrisikos nach Artikel 14, von denen es sehr wenige gibt.

Dazu passend: Folat

Laboranalyse / Chargenanalyse

Das stärkste einzelne Qualitätssignal.

Eine chargenbezogene Analyse eines unabhängigen Labors zeigt, ob tatsächlich drin ist, was draufsteht – und ob Schwermetalle oder Verunreinigungen unter den Grenzwerten liegen. Entscheidend ist, dass sie einsehbar ist und sich auf die konkrete Charge bezieht, nicht auf irgendeine aus dem Vorjahr.

Nahrungsergänzungsmittel (NEM)

Rechtlich ein Lebensmittel, kein Arzneimittel.

Nahrungsergänzungsmittel müssen in Deutschland lediglich beim BVL angezeigt, nicht zugelassen werden. Es gibt keine behördliche Prüfung von Wirksamkeit oder Qualität vor dem Verkauf. Die Verantwortung liegt beim Inverkehrbringer. Wer davon ausgeht, dass „im Handel“ gleich „geprüft“ bedeutet, irrt.

Novel Food (neuartiges Lebensmittel)

Was vor Mai 1997 in der EU nicht nennenswert gegessen wurde, braucht eine eigene Zulassung.

Geregelt in der Verordnung (EU) 2015/2283. Ohne Zulassung darf ein solcher Stoff nicht als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden. Das betrifft viele Longevity-Stoffe. Wichtig: Eine Novel-Food-Zulassung sagt aus, dass der Stoff verkehrsfähig und in der genannten Menge als sicher bewertet ist – sie sagt nichts über eine Wirkung aus. Dafür bräuchte es eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.

Dazu passend: Magazin

NRV (Nährstoffbezugswert)

Der Kennzeichnungswert, auf den sich jede Prozentangabe auf einer Packung bezieht.

NRV steht für „Nutrient Reference Value“, auf Deutsch Referenzmenge. Die Werte stehen in Anhang XIII der Verordnung (EU) 1169/2011 und gelten einheitlich für alle Erwachsenen. „100 % NRV“ bedeutet also nicht „100 % deines Bedarfs“, sondern 100 % eines gesetzlich festgelegten Vergleichswerts. Für Magnesium sind das 375 mg, für Vitamin C 80 mg, für Zink 10 mg.

Dazu passend: Bedarfsrechner

Omega-3-Index

Der Anteil von EPA und DHA in den roten Blutkörperchen.

Anders als eine Momentaufnahme im Serum bildet der Index die Versorgung über Wochen ab. Er wird nicht von den Kassen bezahlt und ist für die meisten Menschen keine notwendige Untersuchung – aber die einzige Zahl, die etwas über die tatsächliche Omega-3-Versorgung aussagt.

Dazu passend: Omega-3

Phytat (Phytinsäure)

Der Grund, warum pflanzliches Eisen und Zink schlechter ankommen.

Phytat kommt in Vollkorn, Hülsenfrüchten und Nüssen vor und bindet Mineralstoffe im Darm. Einweichen, Keimen und Sauerteigführung bauen es teilweise ab, eine Vitamin-C-Quelle zur Mahlzeit hilft beim Eisen. Für vegan und vegetarisch lebende Menschen ist das der praktisch wichtigste Punkt.

Dazu passend: Vegan & besondere Ernährung

Preis pro Wirkstoff

Cent je 100 mg – die Kennzahl, die auf keiner Packung steht.

Der Preis pro Dose sagt nichts aus, solange die Dosierung nicht gleich ist. Eine günstige Dose mit halber Dosierung ist teurer als eine teure mit voller. Die vergleichbare Zahl ist der Preis je Einheit Wirkstoff.

Dazu passend: Preis pro Wirkstoff

RASFF

Das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel.

Über RASFF melden EU-Mitgliedstaaten Risiken, etwa unsichere Zutaten oder Verunreinigungen in Nahrungsergänzungsmitteln. Eine Häufung von Meldungen zu einem Stoff ist ein Frühwarnsignal – oft Jahre, bevor eine Behörde offiziell warnt.

Signifikante Menge

Ab dieser Menge darf ein Produkt die zugelassene Angabe eines Nährstoffs überhaupt führen.

In der Regel 15 % der NRV je Portion. Ein Präparat, das 2 % der NRV eines Nährstoffs enthält, darf dessen zugelassene Angabe nicht verwenden – auch wenn der Stoff auf der Packung steht. Genau diese Rechnung entscheidet bei uns, welche Angaben neben einem Produkt erscheinen dürfen.

Dazu passend: Methodik

Tagesportion / empfohlene Tagesdosis

Die Menge, auf die sich alle Angaben auf der Packung beziehen.

Alle Nährstoffmengen und NRV-Prozente beziehen sich auf die empfohlene Tagesportion – bei manchen Produkten eine Kapsel, bei anderen vier. Wer das übersieht, vergleicht Äpfel mit Birnen. Die angegebene empfohlene Tagesdosis darf laut Pflichthinweis nicht überschritten werden.

Wechselwirkung

Nicht alles verträgt sich gleichzeitig.

Zwischen Nährstoffen: Calcium und Eisen behindern sich bei der Aufnahme, Vitamin C hilft dem Eisen, dauerhaft hohes Zink verdrängt Kupfer. Mit Medikamenten: Magnesium und Calcium können die Aufnahme bestimmter Antibiotika und von Schilddrüsenhormonen deutlich vermindern, Vitamin K greift in die Wirkung von Gerinnungshemmern ein. Zeitlicher Abstand löst viele dieser Probleme.

Dazu passend: Wechselwirkungs-Check