Siegel und Prüfzeichen
Auf Nahrungsergänzungsmitteln steht viel, was nach Prüfung aussieht. Manches ist eine echte Information, das meiste ein Gestaltungselement. Hier die Sortierung.
Chargenbezogene Laboranalyse
aussagekräftigEin unabhängiges Labor hat genau diese Charge untersucht.
Das stärkste einzelne Qualitätssignal – vorausgesetzt, die Analyse ist einsehbar, nennt das Labor und bezieht sich auf die Chargennummer auf deiner Packung. Eine Analyse von 2022 für ein 2026 gekauftes Produkt sagt wenig.
Kölner Liste
aussagekräftigGetestet auf Dopingsubstanzen.
Für Wettkampfsportler relevant: Die gelisteten Produkte wurden auf Anabolika und Stimulanzien untersucht. Über Wirksamkeit, Dosierung oder Sinnhaftigkeit sagt die Liste nichts.
GMP / HACCP / ISO 22000
begrenzt aussagekräftigStandards für den Herstellungsprozess.
Sie betreffen Hygiene und Prozesssicherheit in der Produktion, nicht die Zusammensetzung des konkreten Produkts. Ein sauber produziertes, aber sinnlos dosiertes Präparat erfüllt sie ebenso.
„Made in Germany“ / „Hergestellt in Deutschland“
begrenzt aussagekräftigAussage über den Produktionsort.
Sagt etwas über Nachvollziehbarkeit und Ansprechbarkeit des Herstellers – nichts über die Herkunft der Rohstoffe und nichts über die Dosierung.
Bio-Siegel (EU / deutsch)
begrenzt aussagekräftigBezieht sich auf die landwirtschaftliche Erzeugung.
Bei Vitaminen und Mineralstoffen, die synthetisch hergestellt oder aus Mineralien gewonnen werden, ist es weitgehend bedeutungslos. Bei pflanzlichen Extrakten hat es Aussagekraft für den Anbau.
Vegan-Label (V-Label o. Ä.)
begrenzt aussagekräftigKeine tierischen Bestandteile.
Relevant für Kapselhülle (Gelatine vs. HPMC), Vitamin D3 (Lanolin vs. Flechten) und Omega-3 (Fischöl vs. Algenöl). Eine Qualitätsaussage ist es nicht.
„Apothekenqualität“
kaum aussagekräftigKein geschützter Begriff.
Darf jeder verwenden. Es gibt keine definierte „Apothekenqualität“ für Nahrungsergänzungsmittel. Ein Produkt ist nicht deshalb besser, weil es in einer Apotheke verkauft wird.
„Laborgeprüft“ ohne Beleg
kaum aussagekräftigEine Behauptung, solange kein Prüfbericht einsehbar ist.
Frage nach der Analyse zur Chargennummer. Wird sie nicht geliefert, ist die Angabe wertlos.
„Testsieger“, „Nr. 1“, „Bestbewertet“
kaum aussagekräftigNur zulässig mit Bezug auf einen konkreten, benannten Test.
Wer so wirbt, muss nennen: welcher Test, von wem, wann, mit welchem Ergebnis und gegen wen. Fehlen diese Angaben, ist die Aussage irreführend – und häufig abgemahnt.
Sterne und Kundenbewertungen
kaum aussagekräftigSagen etwas über Zufriedenheit, nichts über Wirkung.
Bewertungen messen Geschmack, Lieferzeit und Erwartungshaltung. Bei Nährstoffen, deren Effekt man nicht spürt, ist das kein Qualitätsmaß. Gekaufte Bewertungen sind zudem ein bekanntes Problem.
Warum wir keine Test-Logos zeigen
Die Logos von Stiftung Warentest und Öko-Test sind geschützte Marken. Sie dürfen nur mit Lizenz und nur für das konkret getestete Produkt verwendet werden. Wir verwenden sie grundsätzlich nicht – auch nicht als Illustration.
Die Ergebnisse solcher Tests dürfen mit Quellenangabe zitiert werden, und das tun wir im Magazin. Was wir nicht tun: eigene Testergebnisse behaupten. Wir führen keine Labortests durch, deshalb gibt es bei uns keine Testsieger, sondern nur eine offengelegte Rechnung.
Statt auf Siegel zu schauen
Lass die Zusammensetzung rechnen: vier Fragen, dein Plan – und ein Präparat, das ihn abdeckt.
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Vier kurze Fragen, dann dein Plan. Ohne Anmeldung, alles bleibt im Browser.