Ashwagandha: Nebenwirkungen und wer es besser meiden sollte
Leberschäden, Schilddrüse, Schwangerschaft: Was über die Sicherheit von Ashwagandha bekannt ist, welche Behörden sich geäußert haben und welche Gruppen den Stoff nach heutigem Stand nicht nehmen sollten.
Kurzfazit
Für Ashwagandha gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe – wir dürfen und wollen deshalb keine Wirkung benennen. Über die Sicherheit lässt sich dagegen einiges sagen: Dänemark hat den Verkauf 2023 untersagt, das BfR hat im September 2026 vor unkontrollierter Einnahme gewarnt, Anlass sind Fallberichte über Leberschädigungen. Kinder, Schwangere, Stillende und Menschen mit Lebererkrankungen sollten den Stoff meiden.
Ashwagandha ist der meistgesuchte Pflanzenstoff im deutschsprachigen Nahrungsergänzungsmarkt. Über seine Wirkung steht auf dieser Seite nichts – nicht, weil wir nichts dazu gelesen hätten, sondern weil es rechtlich nichts zu sagen gibt.
Warum hier keine Wirkung benannt wird
Für Lebensmittel gilt in der EU: Erlaubt ist nur, was ausdrücklich zugelassen ist. Für Ashwagandha existiert keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe. Die früher weit verbreiteten „on hold"-Angaben – Formulierungen, die bei der Erstellung der EU-Liste zurückgestellt statt entschieden wurden – dürfen seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 2025 (I ZR 109/22, Botanicals II) ebenfalls nicht mehr verwendet werden.
Auf der Arzneimittelseite gibt es ebenfalls keine europäische Pflanzenmonografie; das zuständige Gremium der Europäischen Arzneimittelagentur hat deren Annahme abgelehnt.
Wer also liest, Ashwagandha „senke Stress" oder „verbessere den Schlaf", liest eine unzulässige Werbeaussage – unabhängig davon, ob sie zutrifft.
Was über die Sicherheit bekannt ist
Leber
Der ernsteste Punkt. Es existieren Fallberichte über Leberschädigungen im zeitlichen Zusammenhang mit Ashwagandha-Präparaten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat sich Anfang September 2026 dazu geäußert und vor unkontrollierter Einnahme gewarnt; als besonders betroffen nennt es Kinder, Schwangere und Stillende sowie Menschen mit bestehenden Lebererkrankungen.
Wichtig zur Einordnung: Fallberichte belegen keinen Kausalzusammenhang. Sie sind aber der übliche Weg, auf dem seltene Nebenwirkungen überhaupt auffallen – und bei einem frei verkäuflichen Produkt mit Millionen Anwendern ist das ein relevantes Signal.
Schilddrüse und Hormone
Die dänische Risikobewertung, die 2023 zum Verkaufsverbot führte, nannte Bedenken zu hormonellen Wirkungen – unter anderem auf die Schilddrüse – und zur Fortpflanzung. Unter Schilddrüsenmedikation gehört die Einnahme deshalb ärztlich abgeklärt.
Autoimmunerkrankungen und Immunsuppression
Bei Autoimmunerkrankungen und unter immunsuppressiver Therapie wird von der Einnahme ohne ärztliche Rücksprache abgeraten.
Beruhigende Medikamente
Eine Verstärkung dämpfender Wirkungen ist beschrieben. {{PRÜFEN: Belege und Ausmaß}}
Vor Operationen
Absetzen und das Präparat im Vorgespräch ansprechen – wie bei allen Pflanzenextrakten mit möglicher Wirkung auf Gerinnung oder Sedierung.
Der europäische Kontext
| Land / Stelle | Stand |
|---|---|
| Dänemark | Verkauf 2023 untersagt, Grundlage: Bewertung der DTU |
| RASFF | Meldungen zu Withania somnifera als unsicherer Zutat, überwiegend aus Dänemark |
| Finnland, Schweden | prüfen laut Berichten vergleichbare Schritte |
| Deutschland (BfR) | Warnung vor unkontrollierter Einnahme, September 2026 |
| EMA / HMPC | Annahme einer EU-Pflanzenmonografie abgelehnt |
| Verbraucherzentrale | Marktcheck April 2026: stark schwankende Extrakte, weitreichende Werbeversprechen |
Das Produktproblem
Selbst wenn man die Sicherheitsfrage ausklammert, bleibt ein praktisches: „Ashwagandha" ist keine definierte Substanz. Wurzelextrakt und Blattextrakt unterscheiden sich, Markenextrakte sind unterschiedlich hergestellt, der Withanolid-Gehalt schwankt erheblich, und ein Pulver der ganzen Wurzel ist etwas anderes als ein 5-prozentiger Extrakt.
Studien zu einem Markenextrakt lassen sich deshalb nicht auf ein beliebiges anderes Präparat übertragen – und das ist auch der Grund, warum ein Blick auf die Studienlage hier praktisch wenig weiterhilft.
Was das für Käufer heißt
Auf dieser Seite gibt es bewusst keinen Kaufbutton. Für Stoffe ohne zugelassene Angabe ist eine Kaufempfehlung neben einer redaktionellen Einordnung genau die Vermischung, die wir vermeiden wollen – und sie wäre auch schwer zu begründen: Wir dürften ja nicht einmal sagen, wofür.
Wer trotzdem ein Präparat nimmt, sollte die Warnzeichen oben kennen und bei Beschwerden, die zu dieser Substanz geführt haben – Schlafprobleme, anhaltende Erschöpfung, Stresssymptome –, die eigentliche Ursache abklären lassen.
WerkzeugSchlafprobleme einordnenWarnzeichen, mögliche Ursachen und die Untersuchungen, die die häufigsten davon klären.Häufige Fragen
- Ist Ashwagandha gefährlich?
- Für die meisten Menschen verläuft die Einnahme ohne erkennbare Probleme. Es gibt aber dokumentierte Fallberichte über Leberschädigungen im zeitlichen Zusammenhang mit Ashwagandha-Präparaten, und mehrere europäische Behörden haben deshalb Bewertungen vorgenommen. Dänemark hat den Verkauf untersagt. Das ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund, den Stoff nicht als harmlos zu behandeln.
- Wer sollte Ashwagandha nicht nehmen?
- Nach dem Stand der Behördenbewertungen: Kinder und Jugendliche, Schwangere und Stillende sowie Menschen mit bestehenden Lebererkrankungen. Zusätzlich bei Schilddrüsenerkrankungen, Autoimmunerkrankungen und unter immunsuppressiver oder beruhigender Medikation nur nach ärztlicher Rücksprache. Vor geplanten Operationen absetzen und ansprechen.
- Woran merke ich, dass ich es absetzen sollte?
- Bei Gelbfärbung von Haut oder Augen, dunklem Urin, hellem Stuhl, anhaltender Übelkeit, Appetitlosigkeit oder Oberbauchschmerzen: absetzen und ärztlich abklären lassen. Nimm die Packung mit.
- Warum steht hier nichts über die Wirkung?
- Weil es für Ashwagandha keine in der EU zugelassene gesundheitsbezogene Angabe gibt. Auch die früher verbreiteten „on hold“-Angaben dürfen seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 2025 (I ZR 109/22) nicht mehr verwendet werden.
Quellen
- [1]BGH, Urteil vom 05.06.2025 – I ZR 109/22 (Botanicals II)· geprüft 12.09.2026
- [2]ungeprüft: BfR-Mitteilung zu Ashwagandha, September 2026 – Originaldokument verlinkenungeprüft
- [3]ungeprüft: Verbraucherzentrale, Marktcheck Ashwagandha in Nahrungsergänzungsmitteln, April 2026ungeprüft
- [4]ungeprüft: dänische Entscheidung 2023 und RASFF-Meldungen mit Fundstelleungeprüft
Pflichthinweise
- Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise.
- Die angegebene empfohlene Tagesdosis darf nicht überschritten werden. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
- Keine Empfehlung für Schwangere, Stillende, Kinder und Jugendliche sowie für Menschen mit Erkrankungen oder Dauermedikation – in diesen Fällen bitte zuerst ärztlich abklären.
- Preisangaben sind Momentaufnahmen mit Datum und können sich jederzeit ändern. Es gilt der Preis im Shop.